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zurück zur StartseiteRegelungen für den Reit- Fahr- und Voltigiersport in Thüringen
In Abstimmung mit dem LSB Thüringen ergeben sich für Thüringen folgende Regelungen für den Reit- Fahr- und Voltigiersport
Die Sportanlagen des Freizeit- und Amateurbetriebs sind grundsätzlich zu schließen, dürfen aber für Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben wird, geöffnet bleiben.
- Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand sind weiterhin erlaubt.
- Doppel- und Gruppenvoltigieren sind vorerst nicht erlaubt.
- Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Die Profisportvereine sowie Kaderathletinnen und -athleten dürfen weiter trainieren.
- Für das Betreiben der Sportanlagen ist ein schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen, das mit der zuständigen Gesundheitsbehörde abgestimmt werden sollte. Es muss u.a. Angaben zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln, der Anzahl der Sportler auf der Anlage, dem Hygienebeauftragten sowie der Kontaktdatenerfassung der anwesenden Personen zur Nachverfolgung von Infektionen enthalten.
- Das Betreten und der Aufenthalt auf den Sportanlagen des Freizeit- und Amateurbetriebs ist auf ein Minimum zu beschränken. Es wird keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen, somit sind Reitplätze und -hallen nutzbar.
- Die Durchführung von Abzeichenprüfungen und damit verbundenen Lehrgängen ist vorerst nicht gestattet.
- Vereinsfeiern sind aktuell nicht zulässig.