Fragen und Antworten rund um den Kutschenführerschein

Seit 01. Juni 2017 gibt es den Kutschenführerschein. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll über ihn seine Qualifikation zum Führen eines Gespannes nachweisen.

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN nun einen bundesweit einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und darüber den Kutschenführerschein A gleich mit zu erwerben. Hierzu wurden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 um ein Sicherheitsmodul ergänzt.

Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können den Kutschenführerschein A Privatperson ab sofort per Formblatt beantragen. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt. Den entsprechenden Antrag zur Ausstellung finden sie über diesen Link.

Gerne können Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle des TRFV wenden, Frau Schoder wird Ihnen gern weiterhelfen.
Die FN hat die häufigsten Fragen und Antworten zum Kutschenführerschein zusammengestellt. - Diese finden sie hier.

Seit 01. Juni 2017 gibt es den Kutschenführerschein. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll über ihn seine Qualifikation zum Führen eines Gespannes nachweisen.

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN nun einen bundesweit einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und darüber den Kutschenführerschein A gleich mit zu erwerben. Hierzu wurden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 um ein Sicherheitsmodul ergänzt.

Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können den Kutschenführerschein A Privatperson ab sofort per Formblatt beantragen. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt. Den entsprechenden Antrag zur Ausstellung finden sie über diesen Link.

Gerne können Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle des TRFV wenden, Frau Schoder wird Ihnen gern weiterhelfen.
Die FN hat die häufigsten Fragen und Antworten zum Kutschenführerschein zusammengestellt. - Diese finden sie hier.

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