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zurück zur StartseiteErinnerung für die Mitgliederbestandserhebung
Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online.
Vom 1. Januar 2024 bis zum 15. Februar 2024 sind alle Vereine aufgerufen, ihre aktuellen Mitgliederzahlen online im Vereinsverwaltungsportal www.unser-Sportverein.net zu melden.