Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick:

  • ab Mittwoch, 13. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen privaten und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen wieder erlaubt
  • Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- und Verbandsversammlungen sind wieder möglich
  • der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insbesondere bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.
  • Wettkämpfe und ähnliche Sportveranstaltungen (mit Zuschauern/Publikum) sind zunächst nicht gestattet
  • ab 1. Juni 2020 ist unter anderem die Öffnung von Fitnessstudios sowie Schwimmbädern (keine Hallenbäder), ebenfalls unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Nähere Informationen folgen, sobald weitere Entscheidungen gefallen sind.

Weitere Informationen:

 

Seit dem 4. Mai gilt die 2. Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen
zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 2. Mai. Hier ist geregelt, dass Vereine, sonstige Sport- und
Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Sportanlagen weiterhin grundsätzlich geschlossen sind. Möglich ist
Individualsport zu Freizeit- und Trainingszwecken unter freiem Himmel, bei dem die Kontaktbeschränkungen und
der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten sind. Die Ausübung des Individualsports bezieht sich
auf die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage der
Öffnung ausdrücklich zustimmt. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung, die weitergehende Öffnungen
vorsieht, können bei Verstößen nach wie vor empfindliche Bußgelder verhängt werden!

Perspektive der weiteren Öffnung vermutlich im Laufe der kommenden Woche

Der Sport wartet auf die neue Verordnung zur Umsetzung der von der Thüringer Landesregierung am 6. Mai
beschlossenen Maßnahmen. Mit der neuen Verordnung wird im Verlauf der kommenden Woche zu rechnen sein.

Die Verantwortung wird dann bei den Kommunen und Landkreisen liegen, schrittweise und mit Augenmaß dann
wieder Einrichtungen auch im Sportbereich selbst zu öffnen bzw. die Öffnung vereinseigener Anlagen zuzulassen.

Damit sind zumindest die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um auch in Sportstätten wieder in den Trainings-
betrieb einzusteigen.

 

Hygienekonzepte und -maßnahmen als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Sport- bzw. Trainingsbetriebes ist, dass die strengen Abstandsregeln und
Hygienevorschriften weiterhin eingehalten werden. Für die Nutzung der Sportanlagen werden Hygienekonzepte zu
erstellen sein. Vor allem bei vereinseigenen Sportanlagen liegt die Erstellung und Umsetzung im Verantwortungs-
bereich des jeweiligen Sportvereins. Aber auch bei der Nutzung öffentlicher Sportanlagen müssen sich die Sport-
vereine mit der konkreten Trainingssituation beschäftigen und sich mit dem Träger der Anlage zu den vor Ort
geltenden Bedingungen abstimmen.

Für die Aufnahmen des Trainingsbetriebes in den jeweiligen Sportarten haben die Spitzenverbände bereits im
Verlauf der letzten Wochen sportartspezifische Rahmenkonzepte in enger Abstimmung mit dem DOSB erarbeitet,
die die Vereine entsprechen der von ihnen betriebenen Sportarten dringend berücksichtigen sollten.

Link zur Homepage des DOSB mit den Konzepten der Spitzenverbände:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=

Eine erster allgemeiner Handlungsleitfaden für Sportvereine wurde uns durch die VBG bereitgestellt und ist der
Mail als Anlage angefügt. Dieser kann neben den sportartspezifischen Fragen als Grundlage dienen, um sich mit
den wesentlichen Problemen im Hinblick auf die Anlagennutzung sowie die Trainingsgestaltung auseinanderzusetzen.

Ausführliche Hinweise und weiterführende Links auf der LSB-Homepage

Aktuelle Informationen dazu sowie zu rechtlichen Fragen, finanziellen Soforthilfen etc. gibt es sehr umfangreich
unter: https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

Zurück